Sarow: Diesel-Transporter gestoppt, vierstelliges Bußgeld droht

Sarow: Diesel-Transporter gestoppt, vierstelliges Bußgeld droht

Am Dienstagmorgen (18.08.2026) stoppte die Polizei nahe Zachariae einen mangelhaften Gefahrguttransport eines Landwirtschaftsbetriebs. Weiterfahrt untersagt.

Beamte der Besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Altentreptow haben am Dienstagmorgen bei einer Überprüfung eines Gefahrguttransports erhebliche Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften festgestellt. Gegen 9:00 Uhr kontrollierten sie auf der Landesstraße im Bereich Zachariae einen Transporter eines Landwirtschaftsunternehmens aus Jarmen. Dieses beförderte Dieselkraftstoff, um Traktoren und Mähdrescher auf einem Feld zu betanken.

Grundsätzlich dürfen Landwirte Kraftstoff für den eigenen betrieblichen Einsatz unter bestimmten Voraussetzungen zu ihren Arbeitsmaschinen transportieren. Dabei gelten Sicherheitsvorschriften, die verhindern sollen, dass bei Unfällen oder Beschädigungen des Behälters Menschen, die Umwelt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Mängel bei der Kontrolle aufgedeckt

Bei der Überprüfung zeigte sich, dass zahlreiche Vorgaben missachtet wurden. Unter anderem fehlten vorgeschriebene Kennzeichnungen sowie nötige Ausrüstungsgegenstände. Zudem konnten erforderliche Beförderungsunterlagen für das Gefahrgut nicht ordnungsgemäß vorgelegt werden. Ebenso gab es Beanstandungen bezüglich der Ladungssicherung und des genutzten Behälters.

Für Dieselkraftstoff gelten Vorgaben wie die Kennzeichnung des Behälters mit der UN-Nummer 1202, dem Gefahrzettel der Klasse 3 für entzündbare Flüssigkeiten und dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe. Eine ausreichende Ladungssicherung gehört zu den Grundanforderungen. Bei Beförderungen im Rahmen der 1.000-Punkte-Regel müssen zudem unter anderem ein geeigneter Feuerlöscher und Beförderungsunterlagen mitgeführt werden. Bei Versandstücken liegt die Höchstmenge für Diesel unter Freistellungsbedingungen bei 1.000 Litern pro Beförderungseinheit, bei Benzin bei 333 Litern.

Weiterfahrt untersagt

Der Transport des Landwirtschaftsbetriebs erfüllte diese Voraussetzungen nicht, weshalb die Beamten aufgrund der Mängel die Weiterfahrt untersagten. Gegen den Fahrer des verantwortlichen Unternehmens wird eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Nach derzeitiger Einschätzung ist mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich zu rechnen.

Die Kontrolle verdeutlicht: Auch bei Kraftstoff für die eigene Landwirtschaft sind Regeln einzuhalten. Wer Diesel zum Feld bringt, muss diesen sicher verpacken, korrekt kennzeichnen und ausreichend gesichert transportieren. Nur so kann die Beförderung unter den entsprechenden Gefahrgut-Freistellungen erfolgen.

Quelle der Meldung: Polizeipräsidium Neubrandenburg

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