Münster: Nadel in Halloween-Süßigkeit von Kind (11) entdeckt

NW Zeugenaufruf 6.11.2026 · 14:18
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Am Donnerstagnachmittag (05.11.2026) entdeckte ein elfjähriges Mädchen in Münster eine Nadel in einer Halloween-Süßigkeit. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Ein elfjähriges Mädchen aus Münster entdeckte am Donnerstagnachmittag (05.11., 16:15 Uhr) eine Nadel, bei der es sich um einen spitzen Gegenstand aus Metall handelt, in einer Kaubonbon-Stange aus ihren Halloween-Süßigkeiten. Daraufhin erstattete die Mutter des Kindes bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts einer versuchten gefährlichen Körperverletzung.

Das Sammeln der Süßigkeiten durch die Familie fand an Halloween in einem Wohngebiet im Bereich Loddenheide statt, das zwischen dem Torminweg und den Straßen „Am Lütkebach“/Rikeweg liegt. Die Elfjährige bemerkte die Nadel sowie ein ungewöhnliches Aussehen der Verpackung am Donnerstag, als sie eine der Süßigkeiten verzehren wollte.

Sowohl die präparierte als auch die restlichen gesammelten Halloween-Süßigkeiten wurden von der Polizei sichergestellt. Das Mädchen erlitt keine Verletzungen. Die Ermittlungen halten an.

Unter der Telefonnummer (0251) 275-0 nimmt die Polizei Münster Hinweise von potenziellen Zeugen entgegen und erteilt folgende Tipps zum Schutz:

Süßigkeiten gemeinsam kontrollieren

  • Erziehungsberechtigte sollten die gesammelten Süßigkeiten vor dem Verzehr zusammen mit ihren Kindern begutachten.
  • Es sollte auf Defekte an der Verpackung, Einstichstellen oder auffallende Verformungen geachtet werden.
  • Selbst unbeschädigt wirkende Verpackungen stellen keine garantierte Sicherheit dar, da manche Manipulationen von außen schwer zu erkennen sein können.
  • Auffällige Süßigkeiten dürfen auf keinen Fall kosten lassen werden.

Kinder altersgerecht sensibilisieren

  • Dem Nachwuchs sollte vermittelt werden, dass ungewöhnliche oder beschädigte Süßigkeiten nicht gegessen, sondern den Eltern gezeigt werden müssen – ohne jedoch unnötig Angst zu schüren.

Bei Verletzungen sofort handeln

  • Sollte ein spitzer Gegenstand verschluckt worden sein, muss sofort medizinische Hilfe in Anspruch genommen werden, auch wenn vorerst keine Beschwerden vorliegen.
  • Wählen Sie bei Notfällen mit Atemnot oder akuter Gefahr die 112.

Verdächtige Funde sichern und der Polizei melden

  • Auffällige Süßigkeiten sind zusammen mit der Verpackung aufzubewahren, so wenig wie möglich zu verändern und der Polizei zu melden.
  • Es sollten keine Fremdkörper eigenständig herausgezogen werden.

Keine ungeprüften Warnmeldungen verbreiten

  • Informationen sollten an die Polizei übermittelt werden.
  • Die Verbreitung unbestätigter Meldungen über Messenger und soziale Medien kann zu unnötiger Verunsicherung führen.

Unser Appell: Aufmerksamkeit schützt – Verunsicherung hilft niemandem!

Quelle der Meldung: Polizei Münster

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  Redaktion       6 November, 2026 14:18