Am Donnerstagmorgen (05.11.2026) begann ein Großeinsatz gegen organisierte Kriminalität in NRW und weiteren Ländern wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.
Großeinsatz in mehreren Bundesländern und im Ausland
Seit den frühen Morgenstunden am 05.11.26 läuft in Nordrhein-Westfalen ein von der Polizei Recklinghausen geleiteter Großeinsatz. Zeitgleich finden Maßnahmen in drei weiteren Bundesländern sowie im europäischen Ausland, namentlich in der Schweiz und in Spanien, statt. Dies geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, der Polizei Recklinghausen und des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität hervor.
Hintergrund der Ermittlungen
Anlass des Einsatzes ist ein Ermittlungsverfahren unter der Sachleitung der bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten NRW (ZeOS NRW). Ermittelt wird wegen des Verdachts der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung, der Geldwäsche sowie wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und anderer Delikte.
Sieben Hauptbeschuldigte und zweistelliger Millionenschaden
Das Verfahren richtet sich gegen sieben Hauptbeschuldigte. Den Tatverdächtigen wird unter anderem vorgeworfen, über ein international verzweigtes Netz aus Firmen inkriminierte Gelder gewaschen und unberechtigte Erstattungen von Vorsteuern erlangt zu haben. Die vorläufig ermittelte Schadenssumme bewegt sich in einer zweistelligen Millionenhöhe. Zudem besteht der Verdacht, dass unter Umgehung bestehender Sanktionen Luxusfahrzeuge über Drittstaaten nach Russland ausgeführt wurden.
Durchsuchungen und Kräfteeinsatz
Im Zuge des Einsatzes sollen über 60 Objekte durchsucht sowie mehrere Haftbefehle und Vermögensarreste im zweistelligen Millionenbereich vollstreckt werden. Zur Unterstützung nutzt die Polizei unter anderem Kräfte von Hundertschaften, Spezialeinheiten und Diensthunde. In Nordrhein-Westfalen wirken außerdem Fahnderinnen und Fahnder des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) mit.
Keine weiteren Angaben und Unschuldsvermutung
Weitere Informationen können zum jetzigen Zeitpunkt wegen des Steuergeheimnisses gemäß § 30 AO nicht erteilt werden. Bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Polizei Recklinghausen
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