Spabrücken: Kind (13) auf E-Scooter verursacht Unfall

RP Verkehrsunfall 28.09.2026 · 04:29
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Am Sonntagabend (27.09.2026) wurden bei einem Unfall in Spabrücken eine 13-jährige E-Scooter-Fahrerin und ein Leichtkraftradfahrer leicht verletzt.

Am Sonntagabend, den 27.09.2026, kam es gegen 20:04 Uhr im Kreuzungsbereich der Huberstraße und der Hauptstraße in Spabrücken zu einem Verkehrsunfall unter Beteiligung einer 13-jährigen E-Scooter-Fahrerin und eines 17-jährigen Leichtkraftradfahrers.

Unfallhergang

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand fuhr die 13-Jährige auf der Huberstraße mit einem E-Scooter in Richtung Triftstraße. An der Einmündung zur Hauptstraße hielt sie zunächst an der Haltelinie an. Im Anschluss fuhr sie trotz bestehender Wartepflicht in den Kreuzungsbereich ein, bemerkte dort aber offenbar den herannahenden, vorfahrtsberechtigten Leichtkraftradfahrer auf der Hauptstraße und bremste unmittelbar wieder ab. Der 17-jährige Leichtkraftradfahrer leitete ebenfalls eine Vollbremsung ein. Die 13-Jährige sprang dabei von ihrem E-Scooter und stürzte. Der Leichtkraftradfahrer konnte einen direkten Zusammenstoß mit der Jugendlichen verhindern, überfuhr jedoch den E-Scooter und kam danach ebenfalls zu Fall. Beide Beteiligten zogen sich bei dem Unfall leichte Verletzungen zu.

Zu einer direkten Kollision zwischen den beiden Personen kam es glücklicherweise nicht. Der E-Scooter blieb unbeschädigt, am Leichtkraftrad entstand leichter Sachschaden.

Fehlender Versicherungsschutz und Mindestalter

Bei der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass für den benutzten E-Scooter kein erforderlicher Versicherungsschutz bestand. Darüber hinaus dürfen Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren geführt werden.

Hinweis der Polizei

Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte darauf hinzuweisen, vor der Nutzung eines E-Scooters durch ihre Kinder auf die gesetzlichen Vorgaben zu achten. Neben dem vorgeschriebenen Mindestalter von 14 Jahren ist ein gültiger Versicherungsschutz zwingend erforderlich.

Quelle der Meldung: Polizeidirektion Bad Kreuznach

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  Redaktion       28 September, 2026 04:29