Stuttgart: Razzia gegen Geldwäsche, Seniorin (72) festgenommen

Stuttgart: Razzia gegen Geldwäsche, Seniorin (72) festgenommen

Am Mittwoch (07.10.2026) wurden bei Durchsuchungen gegen ein Geldwäschenetzwerk in sieben Bundesländern vier Personen festgenommen und Beweismittel gesichert.

In einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart (Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität) und des Zollfahndungsamts Stuttgart, insbesondere wegen des Vorwurfs der gewerbs- und bandenmäßigen Geldwäsche, sind am Mittwoch (07.10.2026) Durchsuchungen an mehr als 30 Orten in sieben Bundesländern durchgeführt worden. Die Ermittler waren vor allem an Objekten in Stuttgart sowie in den Landkreisen Böblingen, Rems-Murr, Ludwigsburg, Schwarzwald-Baar und Heilbronn im Einsatz, darüber hinaus in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz.

Sicherstellungen und Festnahmen

Bei den Maßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel sichergestellt werden, unter anderem Bargeld im Wert von 75.000 Euro sowie zwei Schusswaffen mit Munition. Vier Beschuldigte, gegen die der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Stuttgart Untersuchungshaftbefehle erlassen hatte, wurden festgenommen. Die Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte aus dem Raum Stuttgart, einen Beschuldigten aus Hamburg sowie einen Beschuldigten aus dem Landkreis Lippe in Nordrhein-Westfalen wurden am selben Tag eröffnet und in Vollzug gesetzt. Unter Federführung des Zollfahndungsamts Stuttgart standen insgesamt rund 300 Einsatzkräfte des Zolls, der Bundespolizei und der Landespolizeien, auch mit Spezialeinheiten, im Einsatz.

Ermittlungsstand zum Geldwäschenetzwerk

Nach den Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die 72-jährige Hauptbeschuldigte, eine deutsche Staatsangehörige aus dem Raum Stuttgart, unter anderem unter Nutzung mehrerer Alias-Personalien ein bundesweites Geldwäschenetzwerk leitet. Diesem sollen mindestens drei weitere Beschuldigte als Bandenmitglieder angehören. Das Geschäftsmodell des Netzwerks soll darin bestehen, gegen Entgelt Geldwäschedienstleistungen für Dritte zu erbringen, um diesen die Verschleierung von Erlösen aus anderen rechtswidrigen Taten zu ermöglichen. Dies wird als „Geldwäsche as a service“ bezeichnet. Den bisherigen Ermittlungen zufolge bauten die Beschuldigten ein komplexes Netzwerk aus einer Vielzahl von Konten im In- und Ausland auf und registrierten mehrere Scheinfirmen. Über die Konten sollen mehrere hunderttausend Euro geschleust worden sein, die aus Betrugstaten stammten.

Weitere verdächtige Geschäftsmodelle

Zudem besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten als weiteres Geschäftsmodell anboten, die Logistik für Drogenimporte aus dem Ausland abzuwickeln. Hierzu sollen sie Lagerräumlichkeiten als Drogenumschlagplätze angemietet und Rauschgiftlieferungen koordiniert haben. Als zusätzliches Standbein soll das Netzwerk die gewerbsmäßige Erstellung unrichtiger Rechnungen angeboten haben, um Dritten die Vergütung von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu ermöglichen.

Zusatzinformation zum Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität

Das Zentrum für die Bekämpfung der Finanzkriminalität in Baden-Württemberg („Zentrum“) wurde durch Anordnung des Ministeriums der Justiz und für Migration vom 30.06.2025 bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart errichtet. Zu den Aufgaben des Zentrums gehört unter anderem die staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche und damit im Zusammenhang stehender Steuerstraftaten. Das Zentrum ist Bestandteil der Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW). Diese setzt sich aus Beschäftigten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II sowie der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zusammen. Das Zentrum ermittelt jedoch auch, wie im vorliegenden Fall, gemeinsam mit anderen Ermittlungsbehörden.

Quelle der Meldung: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und Zollfahndungsamt Stuttgart

Die mobile Version verlassen